Der Weg ins Frauen- und Kinderschutzhaus der Landkreise Ammerland und Wesermarsch
Schnelle Hilfe - Wenn Sie akut gefährdet sind
Sie haben das RECHT zu Ihrem Schutz immer die Polizei zu Hilfe zu rufen:
Telefon 110
Die Polizei kann die gewalttätige Person für 10 Tage aus der Wohnung verweisen oder Ihnen dabei helfen, sich und ihre Kinder in Sicherheit zu bringen. (Siehe Gewaltschutzgesetz)
Der Weg ins Frauen- und Kinderschutzhaus
Die Rufnummer 0441/21001-495 können Sie Tag und Nacht anrufen.
Wenn Sie einen Platz im Frauen- und Kinderschutzhaus suchen und wir ein Zimmer frei haben, beschreiben wir Ihnen den Weg zu einem Treffpunkt, von dem wir Sie abholen.
Aus Sicherheitsgründen ist die Adresse des Frauen- und Kinderschutzhauses nicht öffentlich.
Wenn bei uns aktuell kein Platz frei sein sollte, bekommen Sie unter derselben Rufnummer Auskunft über andere Frauenhäuser.
Sie können sich auch im Internet auf der Webseite des Landes Niedersachsen informieren: Link
Wenn Sie Ihr Weggehen vorbereiten können
Es ist wichtig für Sie, wenn Sie einige Dinge mitbringen können:
- Ausweise oder Pässe
- Krankenversicherungskarten, Impfpass, gelbes Vorsorgeheft
- Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Familienstammbuch
- Leistungsbescheide, Arbeitspapiere
- Kindergeldnummer
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Dringend benötigte Medikamente
- Schulsachen für Schulkinder, Zeugnisse
- für Babies evtl. spezielle Nahrung für einige Tage
- Kleidung für 2-3 Wochen
- persönliche Dinge aus Ihrer Wohnung, die Ihnen lieb und wert sind (Fotos, Schmuck)
Einiges können Sie vielleicht vorher bei einer Vertrauensperson deponieren, um es später zu holen.
Wenn etwas fehlt, unterstützen wir Sie dabei, es wieder zu beschaffen.
Das wichtigste ist Ihre Sicherheit!